Formulare
Beantragung auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(Erläuterungen und formloser Antrag; sowie Antrag für das Online-Verfahren direkt bei Bundesamt für Justiz)
Bitte beachten Sie, dass alleine die Übermittlung Ihrer Online-Anmeldung noch nicht zur Ausübung Ihrer selbständigen Tätigkeit berechtigt. Dies geschieht erst dann, wenn Sie von unserem Gewerbeamt die Gewerbeanzeigenbestätigung ausgehändigt bekommen haben.