Zimmervermittlung; Durchführung
Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.
Stand: 03.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.