Hardware
Die Ausstattung mit Computern, Bildschirmen, Druckern und sonstigen EDV-Geräten ist Grundvoraussetzung für die Arbeit von Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Leistungen
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.