Sprungziele

Bewirtschaftung

Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.

Leistungen

  • Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
  • Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
  • Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
  • Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
  • Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
  • Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
  • Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
  • Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

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    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.