Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl
Kommunale Beauftragte sind Personen, die im gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.
Stand: 14.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.