Sprungziele

Steuern, Gebühren, Beiträge

Auf dieser Seite sind Informationen zu geltenden Steuern, Gebühren und Beiträgen zusammengefasst.

Grundsteuer
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft: Hebesatz 420 v. H.
Grundsteuer B für alle übrigen Grundstücke: Hebesatz 480 v. H.

Gewerbesteuer
Hebesatz: 240 v. H.

Hundesteuer
Je Hund 100,00 EUR, für Kampfhunde 1.200 EURO

Hundesteuersatzung

DSVGO 

Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO in Verbindung mit dem Art. 9 BayDSG über die Datenerhebung von personenbezogenen Daten durch die Gemeinde Pöcking - Abteilung Finanzverwaltung (Kämmerei, Kasse, Steueramt)

Grundsteuerreform 2025

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

  • Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
  • Was jetzt zu tun ist...

Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer

  • Infos, Hinweise & Downloads