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Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 29.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Keine Zuständigkeit - Aufgabe wird von der Gemeinde Pöcking nicht wahrgenommen!
Gemeinde Pöcking