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Wahlhelfer; Berufung
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 14.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide; sowie Schöffenwahlen
Gemeinde Pöcking