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Todesbescheinigung; Weitergabe
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 24.03.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Standesamt
Gemeinde Pöcking