- +49 8157 7347
- ordnungsamt@poecking.de
und nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Ordnungs- und Gewerbeamt
Gemeinde Pöcking