Sprungziele

Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Bauamt
Bauamt

  • bauamt@poecking.de
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen