- +49 8157 9306-0
- +49 8157 7347
und nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 04.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Keine Zuständigkeit - Aufgabe wird von der Gemeinde Pöcking nicht wahrgenommen!
Gemeinde Pöcking