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Öffentliche Infrastruktur

Zur öffentlichen Infrastruktur zählen alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung als erforderlich gelten. Es wird zwischen der technischen Infrastruktur (z. B. Einrichtungen der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und sozialen Infrastruktur (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeitanlagen, kulturelle Einrichtungen) unterschieden.

Lebenslagen

  • Verkehr und Mobilität

    Mobilität ist heute eine Selbstverständlichkeit und häufig eine Notwendigkeit. Dafür wird eine moderne, leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur auf den Straßen, den Schienen, dem Wasser und in der Luft benötigt.

  • Gesundheit und Fürsorge

    Einrichtungen des Gesundheitssystems (z. B. Krankenhäuser), Fürsorge- und Kinderbetreuungseinrichtungen (z. B. Pflegeheime, Waisenhäuser, Frauenhäuser) sind Teil der sozialen Infrastruktur.

  • Sport und Freizeit

    Sport- und Freizeiteinrichtungen sind Teil der sozialen Infrastruktur. Sie liefern die Basis auf das ein vielfältiges Freitzeitleben aufbauen kann.

  • Bildung und Kultur

    Bildungseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten oder Universitäten) und kulturelle Einrichtung (z. B. Museen, Bibliotheken, Theater) sind Teil der sozialen Infrastruktur. Diese stehen allen Bürgern kostengünstig oder sogar kostenlos zur Verfügung.

  • Ver- und Entsorgung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen wird sichergestellt. Dazu gehören u.a. die Müllentsorgung, die Abwasserentsorgung, die Wertstoffverwertung und die Trinkwasserversorgung.

  • Energieversorgung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas und Strom wird sichergestellt. Die Energieversorgung wird durch Stadt- und Gemeindewerke oder Energieversorgungsunternehmen gewährleistet.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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