Sprungziele

Aufbau und Gründung von Behörden und Einrichtungen

Die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung, die Regelung der Zuständigkeiten und der Art der Bestellung der staatlichen Organe erfolgen durch Gesetz. Die Einrichtung staatlicher Behörden im Einzelnen obliegt der Staatsregierung und auf Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Staatsministerien.

Die Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) richten aufgrund des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerfüllung ihre Behörden eigenverantwortlich ein.

Lebenslagen

  • Anstellung und Übernahme von Mitarbeitern

    Das Personal für neu aufgebaute oder gegründete Behörden und Einrichtungen kann neu eingestellt oder von anderen Behörden oder Einrichtungen übernommen werden.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.